Bundesverkehrswegeplan

 Was ist der Bundesverkehrswegeplan?

Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Investitionsrahmenplan und Planungsinstrument der Bundesregierung für die Verkehrspolitik der nächsten 15 Jahre. Für den Plan wurden alle bundesweit angemeldeten Verkehrsprojekte auf ihr Nutzen-Kosten-Verhältnis untersucht, wobei auch Umweltschutzbedenken mit eingeflossen sind. Die bundesweit angemeldeten Projekte umfassen Aus- und Neubauvorhaben ebenso wie Erhaltungsinvestitionen. Grundsätzlich gilt aufgrund der begrenzten Mittel, dass eine Priorisierung stattfinden muss. Diese Priorisierung basiert auf dem Nutzen-Kosten-Verhältnis und dem Ansatz, dass Erhalt vor Neubau steht.

 Was ist im Kreis Düren geplant?

Auch der Kreis Düren profitiert durch den Bundesverkehrswegeplan. Eine Übersichtskarte der einzelnen Projekte gibt es hier.

1.    Ostumgehung Düren (B 56)

Die Ostumgehung Düren befindet sich bereits im Bau.

2.    Ortsumgehung Vettweiß/Soller (B 56)

Die Ortsumgehung ist beschlossen und die Finanzierung gesichert. Sie wird gerade realisiert.

3.    Fahrbahnerweiterung zwischen Düren und Jülich (B 56)

Auf der Strecke zwischen Düren und Jülich soll die B 56 auf 4 Fahrsteifen erweitert werden. Weitere Infos zu diesem Projekt gibt es hier. Dieses Projekt ist in der Kategorie „vordringlicher Bedarf“ eingestuft worden, sodass es im Geltungszeitraum des Bundesverkehrswegeplans bis zum Jahr 2030 umgesetzt bzw. begonnen werden soll.

4.    Nordumgehung Düren (B 399)

Die B 399 soll auf der Strecke von Derichsweiler, über Gürzenich bis zum Dürener Nord-Osten und zur B 56 neugebaut werden. Dies geschieht in drei Teilabschnitten. Hier gibt es weitere Informationen zum Westabschnitt, zum Abschnitt Düren Stadt, und zum Ostabschnitt. Alle drei Projektabschnitte sind in der Kategorie „vordringlicher Bedarf“ eingestuft worden, sodass sie im Geltungszeitraum des Bundesverkehrswegeplans bis zum Jahr 2030 umgesetzt sind bzw. beginnen.

5.    Ortsumgehung Golzheim (B 264)

Auch der Verkehr durch die Ortschaft Golzheim auf der Aachener und Kölner Straße soll durch eine Ortsumgehung entlastet werden. Weitere Infos zu diesem Projekt gibt es hier. Dieses Projekt ist in der Kategorie „vordringlicher Bedarf“ eingestuft worden, sodass es im Geltungszeitraum des Bundesverkehrswegeplans bis zum Jahr 2030 umgesetzt bzw. begonnen werden soll.

 Wie kann ich mich beteiligen?

Stellungnahmen können auf zwei verschiedene Arten abgegeben werden: Entweder mit dem Online-Formular oder per Post unter Angabe des Stichworts „BVWP 2030“ an die folgende Adresse: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Referat G12, Invalidenstraße 44, D – 10115 Berlin, Stichwort „BVWP 2030“