Unternehmen mit coronabedingten Umsatzeinbrüchen von mindestens 30 Prozent können ab sofort die Überbrückungshilfe IV beantragen. Sie gilt von Januar bis März 2022. Die Hilfen können durch Steuerberater beantragt werden auf der Seite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Informationen, Übersicht, Entscheidungshilfen zu den Hilfsprogrammen finden Sie außerdem hier: