Die vorübergehende Schließung einzelner Branchen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland trifft viele Unternehmen, Selbstständige, Arbeitnehmer*innen, Vereine und Einrichtungen hart. Um sie schnell und wirksam zu unterstützen, hat die Bundesregierung die bestehenden Hilfsprogramme durch zusätzliche Wirtschaftshilfen und soziale Maßnahmen ergänzt. Nachfolgend erhalten Sie alle relevanten Informationen zu den Hilfen für Wirtschaft, Arbeitnehmer*innen und Familien sowie zu Infoseiten, die laufend aktualisiert werden.
A) Wirtschaft
1. Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe
Die Überbrückungshilfe III wurde umfassend erweitert, um Soloselbstständige, den Einzelhandel und die besonders hart betroffene Kultur- und Veranstaltungsbranche besser zu unterstützen. Mit der Neustarthilfe als Teil der Überbrückungshilfe III soll vor allem für Soloselbstständige und Künstlerinnen und Künstler die Möglichkeit geschaffen werden, künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5000 Euro als Zuschuss zu erhalten.
Ausführliche Informationen zur Überbrückungshilfe III und zur Neustarthilfe finden Sie hier:
Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe
FAQ zur Überbrückungshilfe III
2. November- und Dezemberhilfe
Die umfassende Unterstützung durch die Bundesregierung im Rahmen der Novemberhilfe hilft stark betroffenen Unternehmen, Betrieben, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen durch die schwierige Zeit der befristeten Schließungen im November und Dezember. Vor allem für die Gastronomie beutetet die Erstattung von bis 75% der Vorjahresumsätze eine dringend notwendige Entlastung.
Hier finden Sie die ausführlichen Details:
FAQ November- und Dezemberhilfe
4. Schnellkredite der KfW
Die Schnellkredite der KfW wurden erweitert und stehen auch für kleine Unternehmen zur Verfügung. Der Bund übernimmt die vollständige Haftung, dies schafft schnell dringend nötige Liquidität.
Hier geht es zu den Details: KfW-Schnellkredite
4. Anträge der Überbrückungshilfen, Neustarthilfe sowie November- und Dezemberhilfe
5. Beihilferegelung für alle Programme
Grundsätzlich sind staatliche Mittel als staatliche Beihilfen bei der Europäischen Kommission anzumelden und müssen von der EU-Kommission genehmigt werden. Von diesem Grundsatz gelten jedoch Ausnahmen, etwa für den Fall, dass die Europäische Kommission eine Beihilferegelung genehmigt hat (z.B. Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020, Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020) und Einzelbeihilfen sämtliche Voraussetzungen dieser Beihilferegelung erfüllen.
Im untenstehenden FAQ finden Sie u.a. eine Tabelle, auf welche beihilferechtlichen Regelungen sich die dort aufgeführten Corona-Hilfsprogramme des Bundes (keine abschließende Aufzählung) stützen.
6. Einzelfragen/Probleme
Hier finden Sie Beratungs-Hotlines für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen, prüfende Dritte und Direktanträge. Um Soloselbstständige bei vielen Fragen zu unterstützen, hat die Bundesagentur für Arbeit darüber hinaus eine gesonderte telefonische Hotline eingerichtet. Diese ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr unter
der Servicerufnummer 0800/4555521 erreichbar.
B) Soziales
1. Arbeitnehmer*innen
- Allgemeine Informationen und Sozialschutz
- Kurzarbeitergeld
- Grundsicherung
- Arbeitsschutz und Arbeitsschutzstandard während Corona
- Weitere Informationen (Aus- und Weiterbildung, Konjunkturpaket etc.)
- Informationen und Antragstellung Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen
2. Bedürftige
3. Familien
- Informationen über finanzielle Unterstützungsangebote, zu Kinderbetreuung oder Hilfsangeboten in Krisensituationen
- Zusätzliche Kinderkrankentage bei Betreuung zu Hause
- Musterbescheinigung Kinderkrankentage
- Entschädigung für erwerbstätige Personen, die wegen der Betreuung ihrer Kinder einen Verdienstausfall erleiden
- Erhöhter Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (ggf. Antrag beim Finanzamt)