Informationen des Auswärtigen Amtes zum Erdbeben in der Türkei und Syrien

Viele Menschen in Deutschland machen sich große Sorgen um betroffene Angehörige oder fragen sich, wie sie helfen können. Das Auswärtige Amt hat Antworten auf eine Reihe wichtiger Fragen zusammengestellt:

Ich erreiche meine deutschen Angehörigen in der Türkei nicht. An wen kann ich mich wenden? Was kann ich tun?

Prüfen Sie als Erstes, ob sich Ihre Angehörigen zuletzt in den von den Erdbeben betroffenen Gebieten aufgehalten haben. Besonders betroffen sind nach jetzigem Stand die Provinzen Kahramanmaraş, Gaziantep, Hatay, Adana, Malatya, Diyarbakir, Şanliurfa, Adiyaman, Kilis und Osmaniye.

Sollten sich Ihre Angehörigen zuletzt in den betroffenen Regionen aufgehalten haben, teilen Sie über das Kontaktformular der Botschaft Ankara alle Informationen zu der vermissten Person mit, sodass die Botschaft mit den türkischen Behörden Kontakt aufnehmen kann

Dazu zählen zum Beispiel folgende Angaben: Wie heißen Ihre Angehörigen? Welche Staatsangehörigkeiten haben sie? Wann wurden die vermissten Personen geboren? Wo haben sie sich zum Zeitpunkt des Erdbebens aufgehalten?

Die Botschaft benötigt außerdem Ihre eigenen Kontaktdaten, um sich mit Ihnen (als der „als meldenden Kontaktperson“) in Verbindung setzen zu können.

Alternativ erreichen Sie die Botschaft auch telefonisch. Bitte halten Sie auch für den Anruf die oben erbetenen Informationen bereit.

Mein Pass ist in den Trümmern in der Türkei verloren. Ich möchte nach Deutschland zurück. Was kann ich tun?

Wenden Sie sich bitte direkt per Kontaktformular an die Deutsche Botschaft in Ankara. Geben Sie als Stichwort „Passbeantragung Erdbebenopfer“ an. Sofern Sie aufgrund des Erdbebens keine weiteren Unterlagen für die Identitätsprüfung mehr haben, teilen Sie bitte vorab folgende persönliche Daten über das Kontaktformular mit:

Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort in Deutschland oder (falls kein Wohnort in Deutschland vorhanden) Behörde der letzten Passausstellung.

Geben Sie bitte ferner eine Mailadresse an, unter der Sie erreicht werden können. Die Botschaft nimmt dann so schnell wie möglich mit Ihnen Kontakt auf.

Ich bin deutsche/-r Staatsangehörige/-r und durch das Erdbeben in der Türkei jetzt obdachlos. An wen kann ich mich wenden?

Die Lage in den Erdbebengebieten entwickelt sich kontinuierlich fort. Verfolgen Sie bitte weiterhin aufmerksam die Reise- und Sicherheitshinweise und die Meldungen der deutschen Botschaft Ankara in den sozialen Medien. Für Hilfe vor Ort wenden Sie sich bitte zunächst an die Kräfte des türkischen Katastrophenschutzes und der weiteren Behörden vor Ort.

Ich möchte meine türkischen/ syrischen Angehörigen nach Deutschland holen – welche Möglichkeiten gibt es?

Am Visumverfahren hat sich nichts geändert: Auch nach der furchtbaren Erdbeben-Katastrophe gilt grundsätzlich, dass türkische und syrische Staatsangehörige für eine Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum benötigen. Alle Informationen zu den Voraussetzungen für die Visumbeantragung stellen die Auslandsvertretungen in der Türkei auf ihrer Webseite bereit.

Antragstellende aus Syrien können sich aufgrund der Schließung der Botschaft Damaskus weiterhin an die umliegenden Auslandsvertretungen (u.a. Botschaft Beirut, Botschaft Amman oder das Generalkonsulat Istanbul) wenden.

Ganz konkret gilt zunächst für Antragstellende mit bereits bestätigten Terminen für unser vom Erdbeben betroffenes Visumantragsannahmezentrum Gaziantep, dass ihr Termin nicht verfällt. Stattdessen können die bestätigten Termine in einem der anderen Visumantragsannahmezentren in der Türkei wahrgenommen werden, ohne dass eine erneute Buchung erforderlich ist. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei und des externen Dienstleisters iData.

Ich möchte spenden. Wo kann ich das?

Verschiedene etablierte Hilfsorganisationen rufen zu Spenden auf. Z.B. ‚Aktion Deutschland hilft‚ , Ärzte der Welt e.V., , DRK e.V. , Franziskaner Helfen , Humedica , Save the Children e.V.  , UNICEF , UNO-Flüchtlingshilfe e.V.

Ich habe Sachspenden gesammelt. An wen kann ich die Sachspenden übermitteln? Übernimmt die Bundesregierung die Transportkosten/die Logistik?

Die Bereitstellung von Hilfsgütern kann am besten durch Hilfsorganisationen, die bereits in der Erdbebenregion aktiv sind, koordiniert werden. Die Bundesregierung empfiehlt daher nachdrücklich von spontanen, nicht bedarfsgerechten Sachspenden abzusehen und in der aktuellen Situation Geldmittel an etablierte Hilfsorganisationen zu spenden. In der Regel ist es einfacher, benötigte Hilfsgüter vor Ort zu kaufen und dort zielgenau an Betroffene zu verteilen. Sachspenden müssen über weite Strecken zu Empfängern transportiert werden, was eine längere Zeit in Anspruch nimmt und oft mit höheren Kosten einhergeht als eine Beschaffung von Hilfsgütern vor Ort. Der Katastrophenschutzmechanismus der Europäischen Union (UCPM), die Vereinten Nationen, die Rotkreuz-/Rothalbmondbewegung, etablierte Hilfsorganisationen und die Behörden versuchen im direkten Kontakt mit Organisationen und betroffenen Menschen im Erdbebengebiet den Bedarf zu erheben, zu priorisieren und Unterstützung zu koordinieren.

In einigen Kommunen nehmen Kirchen, Hilfsorganisationen und Vereine Sachspenden entgegen. Wer spenden möchte, sollte sich also am besten in ihrer/ seiner Stadt oder Gemeinde informieren, wo Spendenaktionen stattfinden und – ganz wichtig – was genau gebraucht wird, da viele Hilfsgüter auch vor Ort noch beschafft werden können.

Gut gemeinte, aber kleinteilige Hilfsangebote erhöhen den Druck auf die Koordinierungs- und Logistikmechanismen. Leider stehen – auch auf Grund der Vielzahl der Anfragen bzw. Angebote – keine Kapazitäten zur Verfügung, um einzelne Transporte zu koordinieren bzw. zu übernehmen. Auch stehen dem Auswärtigen Amt keine Mittel zur Verfügung, um Zuschüsse zu Transportkosten anzubieten.

Ich möchte einen Hilfstransport organisieren. Was ist zu beachten? An wen kann ich mich wenden?

Zivilgesellschaftliche Organisationen, die Hilfe anbieten wollen, können sich an die türkische Botschaft in Berlin wenden (botschaft.berlin@nullmfa.gov.tr).

Mein Unternehmen möchte einen Hilfstransport/ eine große Sachspende organisieren. Was ist zu beachten?

Die Bereitstellung von staatlichen Hilfsgütern und deren Koordinierung erfolgt über das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und über das EU-Katastrophenschutzverfahren (UCPM). Das Verfahren ist prinzipiell Hilfsgütern von Partnern im deutschen Bevölkerungsschutz (u.a. Behörden von Bund und Ländern wie THW, Bundespolizei) und im Bevölkerungsschutz anerkannten Hilfsorganisationen (z.B. DRK, ASB, JUH, DLRG, MHD) vorbehalten.

Das GMLZ steht für Fragen zum UCPM zur Verfügung. Informationen finden Sie auch auf den Webseiten des BBK und der EU-Kommission.

In Bezug auf Großspenden bzw. Unternehmensspenden ist zu bedenken, dass diese üblicherweise auch über die etablierten Hilfsorganisationen in deren bestehende und gut eingespielten Mechanismen integriert werden können.

Ich möchte selbst in das Erdbebengebiet fahren und vor Ort helfen. Was muss ich beachten?

Es besteht weiterhin jederzeit die Gefahr durch Nachbeben. Ohne spezielles Training sind Laien für Bergungsarbeiten nicht ausreichend qualifiziert. Im schlimmsten Fall könnten freiwillige Helferinnen und Helfer sich und andere in Gefahr bringen oder aktuelle Rettungs- und Bergungsmaßnahmen behindern.

Weiterhin gibt es schwere Schäden an der lokalen Infrastruktur, die auch die Anreise von ausländischen Rettungskräften aktuell erschweren. Private Anreisen erhöhen daher den Druck auf die Infrastruktur und behindern ggf. dringend benötigte Rettungsmaßnahmen.

Falls Sie sich dennoch dazu entschließen, beachten Sie bitte die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für die Türkei (für Syrien gilt unabhängig von den Erdbeben eine Reisewarnung) . Wichtig ist dann auch, dass die Organisatoren solcher Transporte sich vorher mit Helfenden/Behörden/Organisationen vor Ort absprechen. Was genau wird gebraucht? Wann und wo sollte die Übergabe stattfinden? Nur wenn diese Fragen abgeklärt und koordiniert werden, ist eine zielgenaue Hilfe möglich.

Was tut Deutschland, um die Menschen in der Türkei und in Syrien zu unterstützen?

Die Katastrophenhilfe für die Türkei wird im Rahmen des Europäischen Krisenschutzmechanismus koordiniert und ist bereits angelaufen. Aus Deutschland sind bereits Teams von International Search-and-Rescue Deutschland, dem THW und der Bundespolizei bestehend Expertinnen und Experten, Sanitäterinnen und Sanitäter, Ärztinnen und Ärzte sowie Suchhunden in der Türkei angekommen bzw. auf dem Weg dorthin. Zudem stehen Zelte, Decken, Schlafsäcke, Feldbetten und ein Wasseraufbereitungsteam beim THW bereit. Den von der Türkei gemeldeten Bedarf an medizinischen Notfall-Teams haben wir mit Partnern aufgenommen, die diese vorhalten.

Für Soforthilfe durch das Rote Kreuz in der Türkei und in Syrien – durchgeführt von den Roter-Halbmond Schwestergesellschaften vor Ort – wurden durch Deutschland bereits jeweils 250.000 Euro zugesagt. In Nordwest-Syrien war die humanitäre Lage schon vor den Erdbeben dramatisch. Dort finanzieren wir als einer der größten Geber seit Jahren eine Fülle von NROs wie z.B. Ärzte der Welt, Caritas, Welthungerhilfe, Care, Save the Children etc., die vor Ort sind und mit ihren syrischen Partnerorganisationen in diesem Moment Leben retten. Gemeinsam prüfen wir mit unseren Partnern, welche Programme wir in Syrien angesichts der Erdbeben rasch ausweiten können. Bereits entschieden ist, dass wir die Unterstützung für Malteser International um eine Million Euro aufstocken. Weitere 20 Millionen Euro gehen an den sogenannten Syria Crossborder Humanitarian Fund und 5 Millionen Euro an den Syria Humanitarian Fund.
Die beiden humanitären Fonds werden von der VN-Organisation OCHA verwaltet und können die Mittel sehr rasch und bedarfsorientiert an internationale und syrische NROs sowie an internationale Organisationen abfließen lassen.

(Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/krisenpraevention/humanitaere-hilfe/erdbeben-tuerkei-syrien-faq/2581294?view=#content_3)