Schwarz-Grün im Land entscheidet über die Zukunft der B399n und nicht der Dürener Stadtrat!

Mit großer Verwunderung habe ich die Aktivitäten der CDU in der Stadt Düren und die dazu erfolgte Presseberichterstattung zum Thema B399n verfolgt. Ich fühlte mich dabei eher an einen Politzirkus erinnert, als an eine faktenbasierte Diskussion.

Dabei steht fest: Für die Realisierungsgeschwindigkeit der B399n ist es nicht von Belang oder gar notwendig, dass sich der Rat der Stadt Düren jetzt möglichst bald in einer Resolution positiv zum Bau der B399n ausspricht.

Aus folgenden Gründen ist eine solche Resolution zum jetzigen Zeitpunkt völlig unnötig:

A) Für die Planungsvorarbeiten ist das Land NRW über seinen „Landesbetrieb Straßenbau“ zuständig. Aber genau diese Planungsvorarbeiten sind noch lange nicht an dem Punkt, an dem sie so weit vorangeschritten sind, dass man die B399n auf Landes- und Bundesebene in die finale Finanzierungsplanung nehmen kann. Das heißt:

  • Es gibt noch keine Einigung mit der Bahn AG zu bestimmten Fragen. Die ist aber notwendig, weil man Schienenverkehrsplanungen nicht übergehen kann und der Landesbetrieb Straßenbau zum Teil zur Realisierung des Straßenbauprojektes auf die Inanspruchnahme von Grundstücken der Bahn angewiesen ist.
  • Außerdem musste die bisherige Planung an einigen Stellen neu angepasst werden, beispielsweise im Bereich des Dürener Bahnhofs.
  • Auch die Kostenplanung ist so alt, dass sie neu überarbeitet werden muss.
  • Ebenso müssen noch einige ältere Gutachten überarbeitet werden.
  • Im den Bereichen Naturschutzgesetzgebung und Klimaschutzgesetzgebung gibt es neue Auflagen, die neu aufgenommen und in die Planungen eingearbeitet werden müssen. Dies erfordert noch viel Arbeit und Zeit.

B) Noch wichtiger ist aber:

Der Bund stellt zwar das Geld zur Verfügung, aber die Umsetzung obliegt dem Land NRW!

Dies bedeutet konkret:

  • Die Frage, welche Prioritäten der NRW-Landesbetrieb Straßenbau bei der Umsetzung von Straßenbauprojekten setzt, hängt NICHT von Resolutionen von Stadträten ab, sondern von den Vorgaben des LANDESVERKEHRSMINISTERS!
  • Mein geschätzter Kollege Ralf Nolten MdL sollte also nicht eine Resolution des Stadtrates Düren fordern, sondern eine schriftliche Zusage seiner schwarz-grünen Landesregierung verlangen, aus der zweifelsfrei hervorgeht, dass die B399n für diese Landesregierung eine hohe Priorität genießt!
  • Momentan passiert aber das Gegenteil, weil mein früherer Bundestagskollege Oliver Krischer sich als Landesverkehrsminister vorbehalten hat, alle Verkehrsplanungen noch einmal neu zu bewerten.
  • Diese Neubewertung ist entscheidend für die B399n und kein Stadtratsbeschluss!

C) Wann soll sich der Stadtrat zur B399n äußern?

Wenn alles zügig verläuft und der Landesverkehrsminister möglichst bald der B399n auch eine Priorität einräumt, müsste sich die Stadt Düren im Laufe des Jahres 2024 zur B399n äußern – vorher nicht!

Fazit:

  • Es bedarf einer klaren Willensbekundung der schwarz-grünen Landesregierung, dass für sie die B399n eine hohe Priorität besitzt!
  • Deshalb fordere ich die Landtagsabgeordneten des Kreises Düren dazu auf, eine solche Willensbekundung unverzüglich herbeizuführen.
  • So lange eine solche Willensbekundung der schwarz-grünen Landesregierung nicht vorliegt, ist eine Resolution des Dürener Stadtrates nicht mehr als weiße Salbe, die wohl von der Verantwortung der Landesregierung ablenken soll!