Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Auch im 21. Jahrhundert gehört Gewalt gegen Frauen zur bitteren Realität. Weltweit, auch in Deutschland. Das muss sich ändern!

Für die SPD-Bundestagsfraktion hat der Kampf gegen Gewalt an Frauen höchste Priorität. In Deutschland wird jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt. Täter sind häufig die aktuellen oder früheren Partner. Das ist unerträglich und das muss sich ändern. Wir setzen uns deshalb für eine ressortübergreifende Strategie gegen Gewalt ein. Dabei wollen wir besonders die Gewaltprävention und Rechte der Betroffenen in den Fokus nehmen. Als wichtigstes völkerrechtliches Instrument im Kampf gegen Gewalt an Frauen werden wir die Istanbul-Konvention mit einer staatlichen Koordinierungsstelle vollständig umsetzen.

Gewalt gegen Frauen ist menschenverachtend. Daher werden wir das Strafrecht konkretisieren und geschlechtsspezifische Tatmotive ausdrücklich in die Liste menschenverachtender Tatmotive aufnehmen. Ist eine Straftat durch das Geschlecht des Opfers motiviert, soll dies zu einer Verschärfung der Strafe führen. Gewaltbetroffene Frauen brauchen verlässlichen Schutz. Das Recht darauf werden wir für jede Frau und ihre Kinder absichern. Mit dem Bundesförderprogramm Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen fördern wir bereits erfolgreich den bundesweiten Ausbau von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen. Wir werden einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen und das Hilfesystem bedarfsgerecht ausbauen. Künftig ist eine Bundesbeteiligung an der Regelfinanzierung vorgesehen.