Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
Das erfolgreiche Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) wird neu aufgelegt. Insgesamt 476 Millionen Euro stehen in den nächsten Jahren für neue Projekte bereit. Damit unterstützen wir die Städte und Gemeinden bei zahlreichen Sanierungsprojekten und erhalten damit wichtige soziale Infrastruktur vor Ort. Künftig sollen die Fördervoraussetzungen um Aspekte des Klimaschutzes ergänzt werden, wie beispielsweise zusätzliche Maßnahmen der Energieeffizienz von Gebäuden.
Ab dem 15. August 2022 folgt die Freischaltung des Erhebungsbogens in easy-Online für die Kommunen. Die Einreichung der Projektskizzen ist bis zum 30. September 2022 möglich.
Weitere Informationen unter: https://www.bbsr.bund.de/sjk2022
Förderprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“
Die Mittel für das Programm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ wurden im Bundeshaushalt 2022 um 176 Millionen Euro erhöht. Diese Mittel stehen bereit, um mit neuen Park- und Grünflächen die Städte und Gemeinde weiter lebenswert zu gestalten und öffentliche Parks und Gärten klimafreundlich weiterzuentwickeln. Die Einreichung der Projektskizzen in digitaler Form ist bis zum 15. Oktober 2022 möglich.
Weitere Informationen unter: www.bbsr.bund.de/klima-raeume
Denkmalschutz-Sonderprogramm XI
Dieses Förderprogramm richtet sich an national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler. Antragssteller/Projektträger können hierbei die Länder bzw. andere Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder gar Privatpersonen sein.
Den Antrag für das diesjährige Programm findest Du im Anhang. Die Antragstellung erfolgt über die für den Denkmalschutz zuständigen Stellen der Bundesländer. Der Antrag muss vom Projektträger ausgefüllt und an die zuständige Landesdenkmalschutzbehörde gesendet werden. Dem Antrag ist ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen.
Die Landesdenkmalschutzbehörde muss sodann die nationale Bedeutsamkeit des Denkmals feststellen und sendet im Anschluss den Antrag samt ihrer Stellungnahme an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Das Ganze muss bis zum 09.09.2022 bei BKM eingegangen sein. Achtung: Die Fristen der einzelnen Landesbehörden können ggf. schon deutlich früher enden. Weitere Informationen gibt es hier.