Energiepaket: Startschuss für massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien

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Der Bundestag hat nun ein umfangreiches Gesetzespaket beschlossen, mit dem wir die Grundlage für eine klimaneutrale Energieversorgung in Deutschland schaffen. Noch nie seit der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2000 sind wir einen so großen Schritt beim Ausbau der Erneuerbaren vorangekommen.

Die neuen Regeln sorgen dafür, dass die erneuerbaren Energien massiv ausgebaut werden können: Je schneller Windkraftanlagen an Land und in der See gebaut werden, Solaranlagen errichtet, die anderen Erneuerbaren Energien genutzt und je schneller die nötigen Stromleitungen von den neuen Kraftwerken zu den Verbraucher*innen sowie die Verteilnetze vor Ort gebaut werden, desto eher kann auf Kohle, Öl und Erdgas verzichtet werden, und desto eher kann die Industrie klimaneutral produzieren und zum globalen Vorreiter werden. Das bringt neue Investitionen, sichert Arbeitsplätze für die Zukunft und schützt unser Klima.

Die zentralen Punkte:

  • Erneuerbare Energien im „überragenden öffentlichen Interesse“: Erneuerbare haben damit in der Genehmigungspraxis absoluten Vorrang.
  • Durch die neuen Bestimmungen zur Bürgerenergie wird den Bürger*innen die Beteiligung an Windenergieprojekten ermöglicht.
  • Mehr Solarenergie: Vergütungssätze für Teileinspeisung werden angehoben; zusätzlich wird mehr Fläche für Solarenergie bereit gestellt (Randstreifen an Straßen und Schienenwegen werden von 200 auf 500 Meter verbreitert, Solaranlagen auf Parkplätzen und auf Grünland wird ermöglicht.)
  • Wind an Land: jedes Bundesland muss rund zwei Prozent seiner Flächen verpflichtend für Windkraft zur Verfügung stellen 
  • Wind auf See: Die Ausbauziele werden erhöht, der Ausbau selbst wird beschleunigt
  • Zügige Genehmigungsverfahren: Die Änderungen sorgen für zügige und rechtssichere Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen unter gleichzeitiger Wahrung hoher und insbesondere unionsrechtlich gebotener ökologischer Standards.
  • Entbürokratisierung: Durch Entbürokratisierung und Standardisierung der Artenschutzbestimmungen werden Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht; zukünftig können auch Landschaftsschutzgebiete in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden.
  • Artenhilfsprogramme: nationale Artenhilfsprogramme werden zum dauerhaften Schutz insbesondere der durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien betroffenen Arten aufgestellt. Anlagenbetreiber werden zur Finanzierung der Programme in Form einer Sonderabgabe herangezogen.

In der Sommerpause werden zwei weitere Gesetzespakete mit zusätzlichen Maßnahmen für den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien vorbereitet, die im Herbst verabschiedet werden sollen. Die SPD-Fraktion will insbesondere die Nutzung von Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern durch die Mieter (Mieterstrom) erleichtern und bei der Planungsbeschleunigung weiter Druck machen.

Unter den nachstehenden Links können Sie weitere Informationen nachlesen:

Novellierung des EEG-Gesetzes

„Osterpaket“