Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler sowie am Markt tätige gemeinnützige Organisationen aller Branchen, die coronabedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent erlitten haben. Die Beantragung muss über berechtigte, prüfende Dritte (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) erfolgen. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.
Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen.
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