Das sind gute Nachrichten für die älteren Beschäftigten in der Brikettfabrik in Frechen: Der Weg für die über 58jährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Rheinbraun Brennstoff GmbH (RBB) ist nun frei, individuelle Anträge auf ein Anpassungsgeld stellen zu können.
Vor kurzem war ich darauf aufmerksam gemacht worden, dass der Antrag der RBB auf Gewährung von Anpassungsgeld für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der zuständigen Behörde, dem BAFA, und im Bundeswirtschaftsministerium auf Ablehnung gestoßen war.
Das Anpassungsgeld soll älteren Beschäftigten in der Braunkohleindustrie soziale Sicherheit geben. Für mich war sofort klar: Die älteren Beschäftigten in der Brikettfabrik, die per Gesetz bereits Ende 2022 stillgelegt werden soll, müssen Anpassungsgeld beantragen können. Sie sind schließlich unmittelbar durch den politisch gewollten Kohleausstieg betroffen. Ich habe mich daraufhin bei Bundeswirtschaftsminister Altmaier für eine Anerkennung der RBB als APG-berechtigt eingesetzt. Nun kam aus dem Bundeswirtschaftsministerium die gute Nachricht, dass die Genehmigungsbehörde BAFA ihren ursprünglichen Ablehnungsbescheid zurückgenommen hat und die RBB als APG-berechtigt anerkannt wurde.
Zum Anpassungsgeld: Ältere Beschäftigte über 58 Jahre, die von Stilllegungsmaßnahmen durch den Kohleausstieg betroffen werden, sollen unter Ausgleich von Rentenabschlägen in den vorzeitigen Ruhestand wechseln können. Dafür wird ein Anpassungsgeld, kurz APG, gezahlt.