Unbezahlte Überstunden, überteuerte und schlechte Unterkünfte, mangelnde Hygiene und Verstöße gegen das Arbeitszeit- und Mindestlohngesetz in der Fleischindustrie gehören bald der Vergangenheit an. Gestern hat der Bundestag auf Drängen der SPD mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz den besseren Schutz von Beschäftigten in der Fleischindustrie beschlossen.
Nachdem es in der Vergangenheit auch bedenkliche Vorfälle im Dürener Schlachthof gegeben hat, freue ich mich, dass nun die Unternehmen in der Fleischindustrie mit dem Gesetz verpflichtet werden, in ihrem Kernbereich nur noch mit eigenen Beschäftigten tätig zu werden. Werkverträge und Leiharbeit werden dort verboten. Allein in der Fleischverarbeitung können per Tarifvertrag in engen Grenzen und auf drei Jahre befristet, abweichende Vereinbarungen getroffen werden. So kann die Verantwortung für die Einhaltung des Arbeitsschutzes und die Zustände in den Fabriken nicht länger verwischt werden. Sie liegt nun eindeutig allein bei den Inhabern der Fleischfabriken, die sich nicht mehr hinter Sub-Unternehmer-Ketten verstecken können.
Außerdem stellt das Gesetz klar, dass auch erforderliche Rüst-, Umkleide- und Waschzeiten zur Arbeitszeit gehören und bezahlt werden müssen. Nicht zuletzt wird die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften für alle Branchen verbessert, um beispielsweise gesundheitsgefährdende Massenunterkünfte zu beschränken.
Was mir sehr wichtig ist: Die Metzgerei um die Ecke betrifft unser Gesetz nicht. Kleine Handwerksbetriebe sind explizit von den strengeren Vorschriften ausgenommen. Denn diese Betriebe waren in der Vergangenheit nie das Problem. Was wir mit diesem Gesetz beenden, sind die oft miserablen Zustände in den Fleischfabriken – und das ist höchste Zeit!