Wir, die Dürener Bundestagsabgeordneten Oliver Krischer und Dietmar Nietan, teilen die Schlussfolgerung des Redakteurs des Aachener Medienhauses, Thorsten Pracht, in seinen Kommentar am 15. August, dass Thomas Floßdorf, Zitat: „als Bürgermeisterkandidat untragbar und seine Nominierung an Fahrlässigkeit nicht zu überbieten“ ist.
Im Gegensatz zu offensichtlich vielen anderen Personen und auch dem Aachener Medienhaus, die seit Jahren Details der Causa Floßdorf kannten, waren uns allerdings nur Gerüchte über Auseinandersetzungen von Thomas Floßdorf mit seiner Lebenspartnerin zu Ohren gekommen. Es ist nicht der Stil unserer politischen Arbeit als Abgeordnete, sich öffentlich zum Privatleben dritter allein auf der Basis von Gerüchten zu äußern.
Nachdem die Medien die Öffentlichkeit über eine begangene Straftat des CDU Bürgermeisterkandidaten informiert haben, sind wir davon ausgegangen, dass sowohl der CDU Stadtverband, als auch Thomas Floßdorf ihre allerletzte Chance, wenigstens jetzt zur Tat zu stehen und Bedauern zu zeigen, nutzen würden. Dass dies nicht geschah, ist für uns ein veritabler politischer Skandal, der uns nun auch dazu veranlasst, als Dürener Bundestagsabgeordnete erstmals zur Causa Floßdorf eine Stellungnahme abzugeben.
Dass die CDU jetzt sogar unumwunden zugibt, dass die meisten ihrer Funktionäre Thomas Floßdorf im Wissen von dessen rechtskräftiger Verurteilung zu ihrem Bürgermeisterkandidaten gewählt haben, macht uns fassungslos. Dass fünf Jahre lang ein Mensch, der das höchste Amt in der Stadt Düren anstrebt, über einen solchen Vorfall und den daraus resultieren Strafbefehl schweigt und sich dazu sogar wahrheitswidrig äußert, ist für uns genauso unfassbar wie die Tatsache, dass die CDU in Kreis und Stadt offensichtlich im Wissen der Tat und ihrer Konsequenzen vornehm schwieg.
Wenn dabei die begangene Straftat auch noch zur „Privatsache“ bagatellisiert wird, müssen dies alle von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen geradezu als Hohn empfinden. Der allseits für sein Engagement gegen Gewalt gegen Frauen geachtete Dürener Verein „Frauen helfen Frauen“ hat für diese Art des Umgangs mit einer Gewalttat zu Recht kein Verständnis, wenn er klar stellt: „Häusliche Gewalt ist kein ,privater Vorfall‘, wie Herr Floßdorf sagt, sondern in seinem Fall massive Ausübung von körperlicher Gewalt und damit eine Straftat.“
Ebenfalls fassungslos haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass in den jetzt erfolgten Stellungnahmen von Thomas Floßdorf keinerlei Bedauern über die Tat oder gar Mitgefühl für das Opfer geäußert wurde. Auch hier können wir dem Verein „Frauen helfen Frauen“ nur zustimmen, wenn dieser nun öffentlich erklärt, Floßdorfs Stellungnahme zu seinem Strafbefehl lasse „eine Auseinandersetzung mit seiner Tat vermissen“.
Keine Reue zu zeigen und dann auch noch Zweifel an der im Strafbefehl geschilderten Tat erzeugen, ist vor dem Hintergrund, dass Thomas Floßdorf für das Amt des „ersten Bürgers“ unserer Heimatstadt Düren kandidiert, untragbar. Da fehlt es an Aufrichtigkeit, Integrität und Verantwortungsübernahme – alles unabdingbare und notwendige Voraussetzungen für jemanden, der als Chef einer öffentlichen Behörde Vorbild und Führungspersönlichkeit für hunderte von Mitarbeiter*innen sein soll.
Dem Bürgermeister untersteht unmittelbar das Gleichstellungsbüro. Für uns ist es unvorstellbar, dass jemandem, der rechtskräftig wegen Körperverletzung verurteilt wurde, weil er gegenüber seiner damaligen Partnerin Gewalt ausgeübt hat, das Gleichstellungsbüro unterstellt sein kann. Gleiches gilt für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien.
„Über andere Gerüchte spreche ich nicht – diese sind gegenstandslos“, sagte Floßdorf Ende 2015 in einem Dürener Werbeblatt. Eine wahrheitswidrige Aussage mit der ein rechtskräftiger Strafbefehl gegenüber der Öffentlichkeit vertuscht werden sollte. Spätestens bei der Ankündigung seiner Bürgermeisterkandidatur vier Jahre später hätte die CDU die Notbremse ziehen und Thomas Floßdorf auffordern müssen, den Wähler*innen reinen Wein einzuschenken.
Weil es spätestens bei der Wahl des Bürgermeisters um ein öffentliches Amt geht, ist eine rechtskräftige Verurteilung eines Kandidaten wegen Körperverletzung im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt eben keine „Privatsache“ mehr, sondern eine öffentliche Angelegenheit.
Dass die CDU und ihr Kandidat fünf Jahre lang den Bürger*innen diesen wichtigen Sachverhalt bewusst verschwiegen haben und ihn jetzt, da er gegen ihren Willen doch öffentlich geworden ist, zu bagatellisieren versuchen, ist uns für ein untragbarer Zustand. Wir fordern Thomas Floßdorf und die CDU auf, die Kandidatur zum Amt des Bürgermeisters in Düren zurückzuziehen.