Koalitionsausschuss: Bezug des Kurzarbeiter- und Arbeitslosengelds wird verbessert

Kurzarbeit sichert in Deutschland derzeit Millionen von Arbeitsplätzen in der größten wirtschaftlichen Krise, die wir in unserer Generation erleben. Für die SPD und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ist das Kurzarbeitergeld das zentrale Element zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit.

Wir federn deshalb unzumutbare Lohneinbußen ab für die, die länger in Kurzarbeit sind. Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht.

Wir erweitern auch den Schutz der Arbeitslosenversicherung. Auf Drängen der SPD hat sich die Koalition auch darauf verständigt, den Schutz der Arbeitslosenversicherung zu verlängern. Das Arbeitslosengeld wird für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 01. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.

Als weitere Corona-Sofortmaßnahme hat sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz dafür eingesetzt, dass für kleine und mittelständische Unternehmen die pauschalierte Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter Vorauszahlungen in Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 ermöglicht wird (Verlustverrechnung).

Außerdem ist der Bund bereit, Schulen und Schüler beim digitalen Unterricht zu Hause mit 500 Mio. Euro zu unterstützen. Deshalb werden die Schulen in die Lage versetzt, bedürftigen Schülern einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung entsprechender Geräte zu gewähren.

In den Verhandlungen hat sich die SPD ganz besonders für die Beschäftigten und soziale Belange stark gemacht. Gerne hätten wir noch mehr erreicht wie eine schnellere Anhebung des Kurzarbeitergeldes auf 80%. Aber mit der CDU/CSU war nicht mehr zu machen. Das ist ein Wermutstropfen in den ansonsten erfolgreichen Ergebnissen.