Der Deutsche Bundestag bringt heute in 1. Lesung das Kohleausstiegsgesetz auf den Weg. Die ersten Kraftwerke werden demnach bald im Rheinischen Revier abgeschaltet. Über Jahrzehnte hat der Bergbau unser Land mit Energie versorgt. Ohne die harte Arbeit der Kumpel wäre das Wirtschaftswunder kaum denkbar gewesen. Dafür schulden wir den Bergleuten unseren Respekt und unsere Dankbarkeit. Wir lassen diese Menschen nicht alleine.
Viele Familien werden erleichtert sein, dass die Bundesregierung ein Anpassungsgeld (APG) für Beschäftigte ab 58 Jahren in den Kraftwerken und Tagebaue einführen wird. Sollte der Arbeitsplatz durch den Kohleausstieg verloren gehen, können sie damit die Zeit bis zum Renteneintritt überbrücken. Als Abgeordneter aus dem Rheinischen Revier erhalte ich viele Anfragen von Beschäftigten zu dem im Kohleausstiegsgesetz vorgesehenen Anpassungsgeld. Vor allem machen sich Beschäftigte bei Tochter- und Partnerunternehmen von RWE Power große Sorgen, ob sie auch einen Anspruch auf das Anpassungsgeld haben werden. Hier kann ich beruhigen. Denn in den Eckpunkten für eine Richtlinie zum APG ist festgehalten, dass auch Beschäftigte bei Tochter- und Partnerunternehmen, die nahezu ausschließlich und spezifisch im Braunkohlebergbau tätig sind, einen Anspruch auf ein Anpassungsgeld haben. Das ist eine gute Nachricht.
Gemeinsam mit meiner Bundestagskollegin Claudia Moll aus der Städteregion Aachen habe ich mich in einem Brief mit Fragen zum Anpassungsgeld an Bundeswirtschaftsminister Altmaier gewandt. Laut der Kabinettvorlage zum Gesetzesentwurf könnten rund 80 Unternehmen mit insgesamt maximal 40.000 Beschäftigten antragsberechtigt für ein Anpassungsgeld sein. Ich will von Altmaier wissen, welche Unternehmen das konkret sind und welche Unternehmen davon Tochter- oder Partnerunternehmen von RWE Power sind.
Außerdem stehe ich im Austausch mit Betriebsräten und Gewerkschaften, um sicherzustellen, dass keine Kolleginnen und Kollegen in einem Tochter- und Partnerunternehmen übersehen werden. Denn eins ist für mich klar: Keiner darf ins bergfreie fallen!