Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen künftig den gleichen Anteil an die Krankenkasse

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Arbeitgeber zahlen ab Januar 2019 wieder genauso viel in die gesetzliche Krankenversicherung wie ihre Beschäftigten. Also halbe-halbe. Damit lösen wir ein Versprechen ein, das wir unseren Wählerinnen und Wählern gegeben haben.

Ein entsprechendes Gesetz wurde heute im Bundestag beschlossen. Ab dem 01.01.2019 werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und Arbeitnehmern bzw. Rentnern getragen. Das gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

Mit der Wiedereinführung der Parität werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen um rund 5 Mrd. Euro entlastet und Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung an künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen gleichermaßen beteiligt. Außerdem senken wir den Mindestbeitrag für Selbständige. Ausscheidenden Zeit-Soldaten und -Soldatinnen öffnen wir den Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung.