Am 1. Juni hat der Deutsche Bundestag ein 3,5 Milliarden schweres Investitionsprogramm für Schulen verabschiedet. 32 Prozent der Mittel fließen nach Nordrhein-Westfalen. Ein weiterer wichtiger Schritt zur Entlastung von Ländern und Kommunen.
Möglich wird die Unterstützung des Bundes durch eine Lockerung des Kooperationsverbots im Grundgesetz. Danach darf der Bund den Ländern künftig Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Städte und Gemeinden im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Auf diese Möglichkeit hatte die SPD-Bundestagsfraktion lange gedrängt.
Das Investitionsprogramm wird dringend erforderliche Zukunftsinvestitionen in unseren Schulen voranbringen. Ich bin besonders stolz darauf, dass wir es wieder geschafft haben, die übliche Mittelaufteilung an die Bundesländer nach dem ‚Königsteiner Schlüssel‘ zu durchbrechen. Das Investitionsprogramm des Bundes soll gezielt finanzschwachen Kommunen bei der Überwindung ihrer Investitionsrückstände helfen. Da sich in Nordrhein-Westfalen finanz- und strukturschwache Kommunen konzentrieren, fließen ganze 32,2 Prozent der Bundesfördermittel bzw. über 1,1 Milliarden Euro in unser Land.
Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und in Ausnahmefällen auch den Ersatzneubau von Schulgebäuden. Dies gilt explizit auch für Maßnahmen zur Digitalisierung an Schulen. Wie viele Mittel in den Kommunen des Kreises Düren ankommen, steht noch nicht fest. Die Auswahl der förderfähigen Städte und Gemeinden erfolgt durch das Land NRW im Einvernehmen mit dem Bund.
Mit dem Investitionsprogramm werden wir den teils massiven Sanierungsstau an deutschen Schulen zumindest teilweise abbauen und gleichermaßen finanzschwache Kommunen stärken. Diesen Weg wollen wir mit der von Martin Schulz vorgeschlagenen ‚Nationalen Bildungsallianz‘ auch künftig konsequent weitergehen. Bund, Länder und Kommunen müssen ihre Kräfte bündeln, damit Bildung wieder den Stellenwert bekommt, den sie verdient.