Stand: 5. Juli 2016
Den Zeitplan gibt es hier zum Download.
I. Stand des Verfahrens auf Ebene der EU und weitere Schritte
- Die Verhandlungen zwischen der EU und Kanada zum CETA-Abkommen sind abgeschlossen, der Vertragstext liegt auf Englisch vor und wurde im Februar dieses Jahres veröffentlicht.
- Am 5. Juli hat die EU-Kommission den Beschlussvorschlag zum CETA-Abkommen vorlegt und an den EU-Ministerrat übermittelt. Ab dann soll auch die deutsche Übersetzung des Vertragstextes vorliegen.
- Unmittelbar nach Eingang der deutschen Übersetzung wird der Vertragstext entsprechend den Vorgaben des EUZBBG und EUZBLG an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet.
- Voraussichtlich im Oktober werden dann die Entscheidungen zu CETA im EUMinisterrat getroffen werden (Bei vorausgeschaltetem informellem Handelsministerrat am 22./23. September wird noch kein Beschluss zu CETA gefasst.).
- Anschließend findet die Beratung und Ratifizierung im Europäischen Parlament statt, voraussichtlicher Abschluss im Frühjahr 2017.
Hinweise:
- EU-Kommissionspräsident Juncker hatte am Rande des zurückliegenden Europäischen Rates die Rechtsauffassung vertreten, dass es sich bei CETA um ein EU-Only-Abkommen handelt.
- Demgegenüber vertritt die Bundesregierung unter der Führung von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel die Auffassung, dass es sich bei CETA um ein gemischtes Abkommen handelt, dies in Übereinstimmung auch mit dem juristischen Dienst des Rates.
- Anders als bei einem EU-Only-Abkommen müssen bei einem gemischten Abkommen neben dem Europäischen Parlament auch die Mitgliedstaaten nach ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften, in Deutschland durch Befassung Bundestag und Bundesrat, das Abkommen ratifizieren.
- Die EU-Kommission hat nicht zuletzt aufgrund des Widerstandes aus Deutschland in ihren Verfahrensvorschlag am 5. Juli ihre Auffassung geändert und CETA doch zu einem gemischten Abkommen erklärt.
II. Stand der Diskussion in der SPD/SPD-Bundestagsfraktion und weitere Schritte
Bisherige Schritte
- Der SPD-Parteikonvent hat im September 2014 Kriterien und Anforderungen der SPD an die Freihandelsabkommen TTIP und CETA formuliert.
- Der SPD-Bundesparteitag hat im Dezember 2015 diese Kriterien ausdrücklich bestätigt. Im Beschluss des Bundesparteitages wurde zudem festgeschrieben: „Wenn die Ergebnisse der Gespräche und Verhandlungen vorliegen, werden wir diese im Austausch mit unseren europäischen Schwesterparteien bewerten und auf einem erneuten SPD-Parteikonvent oder Bundesparteitag entscheiden, ob sie in ihrer Gesamtschau unseren Anforderungen entsprechen und also eine Zustimmung der SPD erlauben.“
Weitere Schritte
- Juli: Nachdem die Beschlussgrundlage und die deutsche Vertragsfassung vorliegen, weitere ausführliche Auswertung des Vertrages anhand der SPD-Kriterien.
- 14. August: Antragsschluss für den SPD-Konvent.
- 5. September: Erste Sitzung des Parteivorstandes nach der Sommerpause.
- 5. September: Anhörung im Bundestags-Wirtschaftsausschuss
- 19. September: SPD-Konvent in Wolfsburg mit dem Schwerpunkt auf dem CETA-Abkommen. Hinweis: Durch die Terminierung ist entsprechend der Beschlusslage der SPD sichergestellt, dass der Konvent in jedem Fall vor den europäischen Entscheidungen zum CETA-Abkommen tagt.
- Nach Konvent: Befassung Bundestag
Den Zeitplan gibt es hier zum Download.
Ausführliche Informationen gibt es zum Beispiel auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums oder der EU Kommission.
Hier gibt es den englischsprachigen Volltext des CETA Abkommens.