„Die Entscheidung der Bundeskanzlerin im Fall Böhmermann ist ein Fehler“

Heute hat es einen einmaligen Vorgang in der Bundesregierung gegeben. Die Bundeskanzlerin hat sich über die Bedenken der zuständigen SPD-Minister Heiko Maas (Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz) und Frank-Walter Steinmeier (Bundesaußenminister) hinweggesetzt und auf Grundlage ihrer Richtlinienkompetenz als Bundeskanzlerin der Aufnahme eines Verfahrens gegen den Journalisten und Comedian Jan Böhmermann zugestimmt. Ich halte die Entscheidung der Bundeskanzlerin für einen Fehler, für den sie jetzt die alleinige Verantwortung tragen muss. Ich schließe mich deshalb der Erklärung der beiden SPD Minister ausdrücklich an.

Wir haben in den letzten Tagen viel darüber diskutiert, wo die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit ihr Grenze findet. Über diese Grenze sollte jedoch nicht die Bundesregierung, also die Politik, sondern die unabhängige Justiz entscheiden. Da Präsident Erdogan ebenfalls Strafantrag wegen Beleidigung gestellt hat, wird es ohnehin zu einer gerichtlichen Prüfung kommen, auch wenn die Bundeskanzlerin heute nicht zugestimmt hätte. Die heutige Ermächtigung zur Strafverfolgung gemäß § 104a Strafgesetzbuch (StGB) ist deshalb unnötig.

Ich finde es sehr gut, dass Heiko Maas und Frank Walter Steinmeier den § 103 StGB und den gesamten Abschnitt "Straftaten gegen ausländische Staaten" abschaffen. Majestätsbeleidigung passt nicht mehr in unsere Zeit.

Die Erklärung der SPD-Minister findest Du hier:
Gemeinsame Erklärung von Frank – Walter Steinmeier und Heiko Maas zum Fall Böhmermann