Bund verbessert Förderung von Klimaschutz in Kommunen

Der Bundestagsabgeordnete Dietmar Nietan begrüßt die Novellierung der Kommunalrichtlinie zum Klimaschutz aus dem Bundesministerium für Umwelt und Bauen. Mit der Neufassung der Richtlinie werde die Erfolgsgeschichte der Förderung kommunaler Klimaschutzprojekte fortgeschrieben, so Nietan. Im Kreis Düren wurden zwischen 2008 und 2015 insgesamt 41 kommunale Projekte mit einer Fördersumme in Höhe von rund 3,8 Millionen Euro genehmigt, weiß Nietan zu berichten.

„Die erfolgreiche Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen durch das Bundesumweltministeriums wird deutlich ausgeweitet: So wurden neue Förderschwerpunkte eingeführt und verbesserte Förderbedingungen für finanzschwache Kommunen geschaffen“, freut sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Dietmar Nietan. Deutlich gesteigert wird insbesondere die investive Förderung.

Die so genannte Kommunalrichtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten sei ein Erfolgsmodell, so Sozialdemokrat Nietan. „Seit 2008 profitieren Kommunen von der Förderung durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums.“ Bislang unterstützte der Bund zwischen 2008 und 2015 insgesamt 41 kommunale Projekte im Kreis Düren.

Die bislang geförderten 41 Projekte im Kreis Düren umfassen verschiedene Größenordnungen und Bereiche. Nachhaltige Erneuerungen reichen vom Umbau von Innenbeleuchtungen, wie beispielsweise im Kreishaus in Düren, den Sporthallen in Nörvenich und Vossenack oder der Grundschule in Merzenich, über die Sanierung von Lüftungsanlagen in Kreuzau und der Grundschule Linnich bis hin zur Ausstattung städtischer Straßenbeleuchtungen mit neuen energieeffizienteren LED-Lampen. Die größte Fördersumme erhielt die Stadt Düren mit knapp 1,4 Millionen Euro für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.

Mit der überarbeiteten Richtlinien werden die Möglichkeiten der Kommunen verbessert, sich am Klimaschutz zu beteiligen: So gibt es jetzt, erhöhte Förderquoten für finanzschwache Kommunen auch im investiven Bereich. Für Klimaschutzinvestitionen in Anlagen und Gebäuden von Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen wird ein neuer Förderschwerpunkt mit erhöhten Förderquoten eingeführt.

„Mit der Beteiligung an der Kommunalrichtlinie können die Kommunen konkret vor Ort zum Klimaschutz beitragen“, begrüßt der Abgeordnete Nietan die Maßnahme des Bundesumweltministeriums.