Für eine funktionierende Sozialpartnerschaft!

Heute habe ich im Deutschen Bundestag für das Tarifeinheitsgesetz gestimmt. Nach unserem Grundgesetz tragen die Sozialpartner die Verantwortung für den fairen Ausgleich der Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern. Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft haben einen großen Anteil am wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands. Voraussetzung dafür sind starke Gewerkschaften, die das Wohl aller Beschäftigten im Blick behalten und dafür sorgen, dass Arbeit die Wertschätzung erhält, die sie verdient.

Mit dem Gesetz zur Tarifeinheit gehen wir nun – nach Tarifpaket und Mindestlohn – einen weiteren wichtigen Schritt, um die Tarifautonomie zu stärken. Wir schaffen klare Regeln für den Fall, dass mehrere Gewerkschaften in einem Unternehmen konkurrieren (Tarifkollision): Hier gilt künftig der Tarifvertrag, der die größte Akzeptanz in der Belegschaft hat. Streikrecht und Koalitionsfreiheit werden durch das Gesetz nicht angetastet – auch wenn die Opposition dies wider besseres Wissen immer wieder behauptet. Vielmehr gilt wie bisher: Ein Arbeitskampf muss verhältnismäßig bleiben. Und darüber entscheiden auch in Zukunft die Arbeitsgerichte. Das Entscheidende bei der Tarifeinheit ist: Mit ihr wirken wir einer Zersplitterung der Arbeitnehmervertretung entgegen. Und gleichzeitig schützen wir die Belange kleinerer Gewerkschaften durch besondere Verfahrensregeln.