
Ich freue mich, dass volljährige Menschen mit Behinderungen, die wegen ihrer Beeinträchtigung zuhause leben, nicht weiter die Sozialhilfe gekürzt wir. Künftig erhalten sie 80 Euro mehr als heute. Damit wird eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderung aufgehoben, erklärt der Bundestagsabgeordnete Dietmar Nietan. Betroffene Eltern aus dem Kreis Düren, deren behinderte volljährige Kinder weiterhin zu Hause von den Eltern betreut werden, hatten Nietan darauf angesprochen und um Unterstützung gebeten. Diese sind sicher über die angekündigte Regelung erleichtert, so Nietan.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun angekündigt, dass der Regelsatz auf das Niveau für Alleinstehende angehoben wird. Für 2016 hat Sozialministerin Andrea Nahles eine grundsätzliche Reform der Regelsätze angekündigt. Bis diese in Kraft tritt, soll eine Übergangsregelung gelten, wonach Erwachsene in der Regelbedarfsstufe III den Leistungsumfang der Regelbedarfsstufe I gewährt bekommen.
Alleinstehende Erwachsene, die Sozialhilfe erhalten, fallen in die Regelbedarfsstufe I und erhalten damit einen Regelsatz von 399 Euro pro Monat. Erwachsene, die weiter im elterlichen Haushalt leben, werden seit 2011 jedoch in die Regelbedarfsstufe III eingeteilt. Seitdem mussten sie eine Kürzung ihrer Sozialhilfeleistungen um 20 Prozent hinnehmen. Insbesondere Menschen mit Behinderungen, die oftmals weit über ihre Volljährigkeit hinaus von ihren Eltern unterstützt werden, waren von dieser Regelung betroffen, erläutert der Abgeordnete Nietan den Hintergrund der Entscheidung. Ich freue mich sehr, dass Andrea Nahles diese Entscheidung aus der vergangenen Legislaturperiode wieder rückgängig macht, so Nietan.
Der nun bekannt gewordenen Entscheidung des Bundessozialministeriums gingen mehrere Urteile des Bundessozialgerichts voraus. Seinen Urteilen nach verstößt die bislang erfolgte Kürzung der Sozialhilfe gegen den Gleichheitsgrundsatz und die UN-Behindertenrechtskonvention.