Einstellung im Verfahren Spelthan

Dietmar Nietan MdB

Wir sind sehr froh, dass wir in einem Land mit Gewaltenteilung leben. Dazu gehören auch unabhängige Gerichte. Eine Schelte des Gerichts steht uns nicht zu. Allerdings leben wir auch in einem Land mit freier Meinungsäußerung. Deshalb wollen wir unser Unverständnis darüber zum Ausdruck bringen, dass in dem jetzt eingestellten Verfahren nur die Zeugen befragt wurden, die unter einem kollektiven Gedächtnisverlust litten und sich schützend hinter den Landrat gestellt haben. Die Zeugen, die schon vor vielen Jahren jenes Verhalten des Landrats bei der GWS sowohl im Aufsichtsrat als auch öffentlich kritisiert haben, welches die Staatsanwaltschaft letztlich dazu veranlasst hat, gegen Landrat Spelthahn zu ermitteln, sind vom Gericht zwar als Zeugen geladen, aber dann nicht mehr befragt worden.

Der Dürener Landrat ist zu einer Belastung für den Kreis Düren geworden, weil gegen ihn wegen des Offizialdeliktes Untreue nicht nur ermittelt wurde, sondern es zu einem Verfahren kam. Der Landrat hat immer erklärt, dass er in dieses Verfahren geht, um einen Freispruch zu erwirken. Er wolle in diesem Verfahren seine Unschuld zweifelsfrei beweisen. Das er nun nicht darauf gedrängt hat, das Verfahren aus seiner Sicht zu einem Freispruch zu führen, sondern sich mit der Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 3.500 Euro einverstanden erklärt hat, lässt die Vermutung nahe liegen, dass er von einem Freispruch nicht ausgehen konnte. Aus diesem Grund mag für ihn juristisch weiter die Unschuldsvermutung gelten, politisch ist aber ein Landrat ohne Freispruch eine unzumutbare Belastung für den Kreis Düren. Daraus sollte der Landrat, der sich verpflichtet hat zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger sein Amt zu führen, die richtigen Konsequenzen ziehen und zurücktreten.