
Versprochen gehalten! Der nun von SPD und Grünen vorliegende Vorschlag zur sogenannten Dichtheitsprüfung bzw. Funktionsprüfung ist eine gute Grundlage für eine bürgerfreundliche, rechtssichere und praxistaugliche Regelung, konnten der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Peter Münstermann und Liesel Koschorreck, als Mitglied des SPD-Landesvorstands, verkünden. Weiter bewerten Münstermann und Koschorreck, dass die aktuell geltende Regelung, die 2007 von CDU und FDP beschlossen wurde, vom Verfahren und vom Umfang her vereinfacht wird. Für Wohnhäuser, die nicht in Wasserschutzgebieten stehen, sollen keine Prüffristen festlegt werden."
Sie weisen jedoch darauf hin, dass in Wasserschutzgebieten die geltenden Prüffristen beibehalten werden sollen. Hier müssen bis Ende 2015 Abwasserleitungen von Wohnhäusern, die vor 1965 erbaut wurden und industrielle oder gewerbliche Abwasserleitungen, die vor 1990 errichtet wurden, auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden, um den Grundwasserschutz zu gewährleisten.
Zusammen mit dem SPD-Bundestagsabgeordneten Dietmar Nietan hoffen die beiden Sozialdemokraten, dass der von CDU und FDP vorgetragene Populismus beim Thema Dichtheitsprüfung nun endlich durch Sachpolitik ersetzt wird.
Durch die Konzentration der Prüfungen auf Anschlüsse in Wasserschutzgebieten ist sei ein Großteil der Bevölkerung von Belastungen ausgenommen, stellen die drei Sozialdemokraten fest. Von CDU und FDP sei es deshalb unverantwortlich, wenn diese den Eindruck erwecken, dass man gar nichts tun bräuchte und gar nicht geprüft werden solle. Wasser ist das wichtigste Lebensmittel überhaupt. Sauberes Grundwasser ist grundlegend für Mensch und Natur. Deshalb ist es richtig, in Trinkwasserschutzgebiete Schritt für Schritt die Anschlüsse und Kanäle zu überprüfen. Wer die Prüfung in Wasserschutzgebieten ablehnt, handelt verantwortungslos gegenüber den Zukunftschancen unserer Kinder, so Nietan.
Bei industriellen oder gewerblichen Abwasserleitungen, die außerhalb von Wasserschutzgebieten liegen, soll bis Ende 2020 eine Prüfung erfolgen. Die in der Selbstüberwachungsverordnung geregelte Überprüfung von kommunalen Abwasserleitungen und industriellen Abwasserleitungen soll ebenfalls beibehalten werden.